(1) Der Vertragsgegenstand umfasst die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI), Automatisierung, IT und deren Anwendungsfelder. Dies beinhaltet insbesondere:
(2) Die genauen Details des jeweiligen Vertrags, wie spezifische Aufgaben, Dauer der Dienstleistung, Preisgestaltung, sowie Zahlungsziele, werden individuell per Angebot und via E-Mail-Schriftverkehr zwischen den Parteien geregelt.
(3) Der Vertrag kommt durch beidseitige Bestätigung, entweder schriftlich oder in elektronischer Form, zustande. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
(4) Die Dienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den aktuellen Standards und Praktiken im Bereich der KI erbracht. Es wird jedoch keine Garantie für spezifische Ergebnisse oder Erfolge übernommen.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen und relevanten Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig und in angemessener Qualität zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der vereinbarten KI-Dienstleistungen erforderlich sind. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Zusammenarbeit und steht für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung. Dies schließt ein regelmäßiges Feedback und die rechtzeitige Abnahme von Zwischenergebnissen ein.
(3) Bei Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber, insbesondere bei Verzögerungen in der Bereitstellung notwendiger Informationen oder Materialien, kann dies zu einer Verlängerung der Projektlaufzeit und/oder zusätzlichen Kosten führen. Der Auftragnehmer wird in einem solchen Fall unverzüglich auf die entstehenden Konsequenzen hinweisen.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Mängel in der Leistungserbringung, die auf unzureichende, fehlerhafte oder verspätete Bereitstellung von Informationen, Daten oder Materialien durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:
(2) Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Vermögensschäden Dritter und Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die vom Auftragnehmer gelieferten Dienstleistungen und Produkte ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Agenten und Subunternehmer des Auftragnehmers.
(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischerweise entstehenden Aufwand zur Wiederherstellung der Daten beschränkt, der bei regelmäßiger und risikokonformer Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.
(6) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) KI-Café verpflichtet sich, im Rahmen seiner Tätigkeit alle personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln. Es wird sichergestellt, dass diese Daten nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden, außer dies ist für die Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
(2) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vertragserfüllung ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
(3) Soweit im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wird der Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter tätig und es wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung getroffen, die den Anforderungen der DSGVO entspricht.
(4) Der Auftragnehmer wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und um diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen.
(5) Im Falle einer Datenpanne oder eines Sicherheitsvorfalls, der personenbezogene Daten betrifft, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und mit den zuständigen Behörden und betroffenen Personen nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen zusammenarbeiten.
(6) Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen.
(1) Alle Urheberrechte, Markenrechte, Patente und andere Schutzrechte an den im Rahmen des Vertrags entwickelten oder eingesetzten Materialien, Software, Daten, Dokumentationen und Werken (nachfolgend „Materialien“ genannt) verbleiben beim jeweiligen Eigentümer. Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an diesen Materialien.
(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Materialien für den vereinbarten Zweck ein. Eine weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer garantiert, dass die im Rahmen des Vertrags verwendeten Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Im Falle einer Rechtsverletzung verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter freizustellen und nach Wahl des Auftragnehmers das betreffende Material zu ändern, sodass es keine Rechte mehr verletzt, oder eine Lizenz zur Nutzung zu beschaffen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Materialien nicht zu kopieren, zu verändern, zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich oder mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
(5) Diese Bestimmungen zum geistigen Eigentum überdauern die Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(1) Dieser Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und nach schriftlicher Abmahnung keine Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist schafft.
(3) Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen umgehend abzurechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für teilweise erbrachte Leistungen eine anteilige Vergütung zu verlangen.
(4) Bei Vertragsbeendigung sind sämtliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien und Dokumente unverzüglich an diesen zurückzugeben oder, falls vereinbart, zu vernichten.
(5) Die Beendigung des Vertragsverhältnisses berührt nicht die Fortdauer der Verpflichtungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinausgehen, vornehmlich in Bezug auf Datenschutz, Vertraulichkeit und geistiges Eigentum.
(1) Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, streben die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung im Wege der Verhandlung an.
(2) Sollte innerhalb einer Frist von 30 Tagen keine Einigung erzielt werden, können die Parteien ein Mediationsverfahren in Anspruch nehmen, um eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit zu erreichen.
(3) Erst, wenn das Mediationsverfahren erfolglos bleibt oder von einer der Parteien abgelehnt wird, steht der Rechtsweg offen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand am Sitz des Auftragnehmers.
(4) Die Parteien vereinbaren, dass das anwendbare Recht auf diesen Vertrag und alle Streitigkeiten, die daraus resultieren, das Recht des Landes ist, in dem der Auftragnehmer seinen Hauptsitz hat.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Abschnitts unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, die mündlich getroffen werden, sind unwirksam, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist, insbesondere wenn die Änderung oder Ergänzung notwendig wird, um einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB in angemessener Frist informieren. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
(4) Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Änderungen oder Ergänzungen, die für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit oder Anwendbarkeit des Vertrages notwendig sind, zusammenzuarbeiten und die erforderlichen Anpassungen in gutem Glauben und im beiderseitigen Einvernehmen vorzunehmen.
(1) Die Zahlungsbedingungen für die erbrachten Leistungen werden im individuellen Vertragsangebot festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(2) Bei Verzug des Auftraggebers mit der Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes an. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
(3) Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
(4) Der Auftragnehmer kann bei größeren Projekten eine Anzahlung oder Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen. Die genauen Konditionen hierfür werden im individuellen Vertragsangebot festgelegt.
(5) Sollten sich im Laufe des Projektes Änderungen ergeben, die zusätzliche Kosten verursachen, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Über solche Änderungen und die damit verbundenen Kosten wird der Auftraggeber im Voraus informiert.
(1) Die Dauer dieses Vertrages wird individuell im Vertragsangebot festgelegt. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und endet automatisch mit dem Abschluss der vereinbarten Leistungen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragsverpflichtungen nachhaltig verletzt.
(3) Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund sind beide Parteien verpflichtet, alle erhaltenen vertraulichen Informationen und Materialien zurückzugeben oder zu vernichten und keine Kopien zurückzubehalten.
(4) Die Beendigung des Vertrages lässt Rechte und Pflichten unberührt, die ausdrücklich oder ihrem Wesen nach auch nach Vertragsende fortbestehen sollen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Vertraulichkeit und geistiges Eigentum.
(5) Änderungen der Vertragsdauer oder sonstige Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
(1) Keine der Parteien ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufstände, industrielle Auseinandersetzungen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
(2) Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu minimieren.
(3) Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als [einen festgelegten Zeitraum, z. B. 60 Tage] andauern, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
(4) Bei Beendigung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt haben beide Parteien Anspruch auf Abrechnung der bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen.
(1) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist das Recht des Landes anwendbar, in dem der Auftragnehmer seinen Hauptsitz hat.
(2) Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(4) Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist für diesen Vertrag ausgeschlossen.
(1) Alle Benachrichtigungen, Mitteilungen und Erklärungen, die im Rahmen dieses Vertrags erforderlich oder erwünscht sind, müssen in Schriftform erfolgen. Dies schließt Mitteilungen per E-Mail ein, sofern diese als schriftliche Kommunikationsform zwischen den Parteien vereinbart wurde.
(2) Für die Wirksamkeit der Mitteilungen ist der Zugang beim Empfänger maßgeblich. Eine Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie unter der letzten bekannten Anschrift oder E-Mail-Adresse des Empfängers abgegeben bzw. versandt wurde und somit unter normalen Umständen als zustellbar gelten kann.
(3) Änderungen der Kontaktinformationen sind der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer solchen Mitteilung gelten die zuletzt bekannten Kontaktinformationen als gültig.
(4) Offizielle rechtliche Mitteilungen, die eine besondere Form erfordern (z. B. Kündigungen, Abmahnungen), müssen auf dem Postweg an die im Vertrag angegebene Adresse gesendet werden, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ziel und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
(3) Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand 29.11.2023